Nir­gends in Euro­pa hat der Abso­lu­tis­mus in einem
sol­chen Aus­maß alle gesellschaftlichen 
Kräf­te ver­nich­tet wie in Ruß­land.

A.S. Izgoev, Mos­kau 1910

Deutsch­land und Russ­land tei­len die Beson­der­heit, sich in poli­ti­schen Kri­sen­zei­ten für Anfüh­rer zu begeis­tern, die aus einer lös­ba­ren Her­aus­for­de­rung durch ihre her­aus­ra­gen­den Fähig­kei­ten erst eine um ein Viel­fa­ches poten­zier­te­re Kata­stro­phe machen kön­nen. Man wür­de wohl nicht all­zu fehl gehen, ein sol­ches Phä­no­men der in bei­den Län­dern man­geln­den Tra­di­ti­on poli­ti­scher Urteils­kraft zuzu­schrei­ben. Wäh­rend Deutsch­land den Vor­zug hat, wie schon Napo­le­on und die Fran­zo­sen zuvor, mit der voll­stän­di­gen Nie­der­la­ge gegen­über der ver­ein­ten Macht einer mili­tä­ri­schen Alli­anz eine unmiß­ver­ständ­li­che Lek­ti­on erhal­ten zu haben, konn­te Russ­land der Dyna­mik einer ver­gleich­ba­ren Erfah­rung unter dem schüt­zen­den Dach der Lor­bee­ren des gro­ßen vater­län­di­schen Sie­ges bis­lang ent­kom­men. Dies scheint nun vor­bei zu sein.

Russ­lands gegen­wär­ti­ges Pro­blem ist nicht der Wes­ten. Russ­lands Pro­blem sind auch nicht die USA oder der pro­pa­gan­dis­ti­sche Popanz NATO-Ost­erwei­te­rung. Noch schwach­sin­ni­ger ist die von von etli­chen Nost­al­gie-Kon­ser­va­ti­ven nach dem Mot­to, der Feind mei­nes Fein­des muss mein Freund sein, dog­ma­tisch ver­brei­te­te Ansicht, Russ­land hät­te eine kon­struk­ti­ve Ant­wort auf die zwei­fel­los drän­gen­den Deka­denz­pro­ble­me des Wes­tens. Russ­lands Pro­blem ist aus­schließ­lich Russ­land selbst. Ein kur­zer Blick in die Geschich­te mag das erläutern.

Nach gründ­li­cher theo­lo­gi­scher Vor­ar­beit ent­stand im Wes­ten als Reak­ti­on auf die exzes­si­ven Todes­er­fah­run­gen des Drei­ßig­jäh­ri­gen Krie­ges eine Ord­nungs­phan­ta­sie, die nach ihrer Ver­wirk­li­chung Abso­lu­tis­mus genannt wur­de. Die Angst rück­te ins Zen­trum von Über­le­gun­gen, die von der Sor­ge ums rei­ne Über­le­ben domi­niert wur­den. Frei­heit spiel­te da plötz­lich kei­ne Rol­le mehr. Hob­bes wur­de einer ihrer wirk­mäch­tigs­ten ideen­ge­schicht­li­chen Vor­den­ker. Aus der Wort­be­deu­tung von ab- als etwas weg­ma­chen, abtren­nen, und solus als ein von allen ande­ren getrenn­ter Ein­zel­ner ent­stand ein poli­ti­sches Phan­tas­ma, das sich im Aus­pruch Lud­wig XIV. „Der Staat bin ich“ verdichtete.

Die schon in sich para­do­xe Kom­pen­sa­ti­ons­phan­ta­sie eines all­mäch­ti­gen Einen konn­te nur aus einer tat­säch­li­chen Ohn­machts­er­fah­rung her­aus ent­stan­den sein, einer Situa­ti­on abso­lu­ter Ver­las­sen­heit, in der kei­ne ande­ren mehr da waren, an die man sich hät­te wen­den kön­nen. Das Feh­len aller ande­ren macht die­se Phan­ta­sie zu einer radi­kal a-poli­ti­schen, denn ech­te poli­ti­sche Macht ent­steht und ver­geht nur zwi­schen Men­schen, aber nie­mals im Men­schen selbst. Ein Ein­zel­ner ist per se macht­los, ein all­mäch­ti­ger Ein­zel­ner ein fun­da­men­ta­ler Wider­spruch in sich. Maß­los gefähr­lich wird eine sol­che Phan­ta­sie, wenn Sie aus der Ver­las­sen­heit in den Kreis der ande­ren zurück­kehrt, in das Poli­ti­sche ein­dringt und es zu beherr­schen sucht.

Allen euro­päi­schen Län­dern, mal frü­her mal spä­ter, mal dau­er- mal wech­sel­haf­ter, gelang es, das destruk­ti­ve Poten­ti­al die­ses a-poli­ti­schen Phan­tas­mas durch eine Re-Poli­ti­sie­rung wie­der zu ent­schär­fen, mit einer Aus­nah­me: Russ­land. Die Polen als klas­si­sche Adels­re­pu­blik waren weit­ge­hend immun gegen die­se theo­lo­gi­sche Ver­gif­tung des Poli­ti­schen und daher durch­aus nahe­lie­gend das ers­te Land im sowje­ti­schen Herr­schafts­be­reich, das mit Soli­dar­ność und „Run­dem Tisch“ ein erfolg­rei­ches poli­ti­sches Gegen­mo­dell eta­blier­te. Die Eng­län­der köpf­ten ihren König schon im 17. Jahr­hun­dert und fan­den in der For­mel „king in par­lia­ment“ einen spre­chen­den Aus­druck für die Wie­der­ein­set­zung des abge­trenn­ten Einen in den Kreis der ande­ren. Auch die Fran­zo­sen rea­li­sier­ten das ab-solu­te, guil­lo­ti­nier­ten ihren Sou­ve­rän, erhiel­ten aber mit Napo­le­on kurz dar­auf die nächs­te Ver­kör­pe­rung. Es bedurf­te der ver­ein­ten Macht einer anti-napo­leo­ni­schen Alli­anz, um auch die­se gesamt­eu­ro­päi­sche Gefahr zu neu­tra­li­sie­ren. Im Unter­schied zu den Deut­schen schaff­ten es die Ita­lie­ner immer­hin selbst, ihren „Duce“ zu ent­mach­ten, wäh­rend es auch bei den Deut­schen einer Anti-Hit­ler Alli­anz bedurf­te, um die gewal­ti­gen Destruk­ti­ons­kräf­te, die ein sol­ches a-poli­ti­sches Phan­tas­ma frei­set­zen kann wie­der ein­zu­he­gen. Spa­ni­er und Por­tu­gie­sen hat­ten irgend­wann genug von ihren Dik­ta­to­ren, der Voll­stän­dig­keit hal­ber gibt es etli­che kon­sti­tu­tio­nel­le Mon­ar­chien in Euro­pa und die Litau­er, Let­ten und Esten demons­trier­ten am fünf­zigs­ten Jah­res­tag des Hit­ler-Sta­lin-Pak­tes mit einer beein­dru­cken­den Men­schen­ket­te durchs gesam­te Bal­ti­kum die poli­ti­sche Macht eines „acting in concert“.

An der Art des Umgangs der Sowjet­uni­on mit der Nukle­ar-Kata­stro­phe von Tscher­no­byl konn­ten die Ukrai­ner am eige­nen Leib über­aus schmerz­haft erfah­ren, wie wenig ihr Über­le­ben und ihre Sicher­heit dem Mann in Mos­kau wert waren. Das Auf­recht­erhal­ten der Lüge war Gor­bat­schow wich­ti­ger. Dass eine der­ar­tig exis­ten­ti­el­le Erfah­rung zur Kon­se­quenz führt, die Din­ge wie­der in die eige­nen Hän­de neh­men zu müs­sen, ist nicht wei­ter ver­wun­der­lich. Ein Jahr nach dem Unfall ent­stand in der sowje­ti­schen Ukrai­ne die ers­te lega­le poli­ti­sche Par­tei seit den 1920er Jah­ren (vgl. Ser­hii Plok­hy, Die Front­li­nie, Ham­burg 2022).

Nur in Russ­land ver­gif­tet mit tat­kräf­ti­ger Unter­stüt­zung der ortho­do­xen Kir­che die mit Peter dem Gro­ßen aus dem Wes­ten impor­tier­te Phan­ta­sie des all­mäch­ti­gen Einen das gemein­schaft­li­che Zusam­men­le­ben bis heu­te voll­stän­dig unge­bro­chen. Das aller­dings ist Russ­lands Pro­blem. Ob und wie sie es lösen, ist ihre Sache. Was unse­ren Umgang mit Russ­land betrifft, soll­te man aller­dings einen ent­schei­de­nen Fak­tor nicht aus dem Auge verlieren.

Schon Anfang des zwan­zigs­ten Jahr­hun­derts zogen eini­ge rus­si­sche Intel­lek­tu­el­le aus dem Schei­tern der Revo­lu­ti­on von 1905 etli­che Schluss­fol­ge­run­gen, die nicht nur über ein­hun­dert Jah­re danach noch Bestand haben, son­dern dar­über hin­aus auch für unse­re eige­ne Lage über­aus lesens­wert sind. Ich bezie­he mich auf eine Auf­satz­samm­lung, die unter dem Titel „Vechi - Weg­zei­chen“ 1909 in Mos­kau erschie­nen ist und in einer deut­schen Über­set­zung unter dem Titel „Weg­zei­chen - Zur Kri­se der rus­si­schen Intel­li­genz“ 1990 als Band 67 der Ande­ren Biblio­thek beim Eich­born Ver­lag her­aus kam. Ich beschrän­ke mich auf den Aspekt, der die ver­brei­te­te west­li­che Vor­stel­lung, man müs­se mit Putin ver­han­deln, ad absur­dum führt.

Die Ablö­sung von archai­scher Gewalt durch eine zivi­le­re Ver­recht­li­chung ist in der abend­län­di­schen Tra­di­ti­on tief ver­an­kert, man den­ke nur an die grie­chi­sche Ores­tie oder die römi­sche Rechts­tra­di­ti­on. Auch das Ent­schei­den­de an Are­ndts Eich­mann Buch ist nicht das Indi­vi­du­um Adolf Eich­mann, son­dern sei­ne Wie­der­ein­set­zung in einen recht­lich insti­tu­ier­ten Raum.

In Russ­land hin­ge­gen kam 1909 der Rechts­ge­lehr­te Bog­dan Kist­ja­kovs­kij, der die jün­ge­re Vor­ge­schich­te der rus­si­schen Nega­ti­on jeg­li­cher Rechts­ord­nung auf­ar­bei­te­te, zu dem Schluss, dass es in der rus­si­schen Lite­ra­tur im Unter­schied zu allen ande­ren euro­päi­schen Län­dern wie Eng­land, Frank­reich, Deutsch­land kei­ne ein­zi­ge Stu­die gibt, die sich dem poli­ti­schen Sinn von Rechts­ord­nung wid­men wür­de. Zu Namen wie Mon­tes­quieu, Locke, Alt­hu­si­us oder Kant und Hegel, um nur ein paar zu nen­nen, gäbe es in der rus­si­schen Tra­di­ti­on kein Äqui­va­lent. Das west­li­che „bür­ger­li­che“ Kon­strukt eines Rechts- und Ver­fas­sungs­staa­tes, des­sen Kern die Frei­heit und Unan­tast­bar­keit der Per­son ist, hät­te die rus­si­sche Intel­li­genz schon Ende des 19. Jahr­hun­derts im nai­ven Glau­ben abge­lehnt, man kön­ne die­se Pha­se über­sprin­gen und gleich im sozia­lis­ti­schen Para­dies lan­den. Gegen die Herr­schaft des Einen hat­te in Russ­land die Herr­schaft der Geset­ze kei­ne Chan­ce. Wäh­rend es in Deutsch­land in der Zwi­schen­kriegs­zeit eine brei­te rechts­his­to­ri­sche bis rechts­phi­lo­so­phi­sche Aus­ein­an­der­set­zung gab, von Ver­fas­sungs­recht und Wider­stand im Mit­tel­al­ter, über die Rechts­fin­dungs­prak­ti­ken der Ger­ma­nen bis zum Nomos der Erde, waren spä­tes­tens durch die Schau­pro­zes­se der spä­ten 20er und 30er Jah­re die von Zar Alex­an­der II. ein­ge­lei­te­ten Rechts­re­for­men Maku­la­tur. Über­flüs­sig zu erwäh­nen, dass der älte­re Bru­der Lenins wegen Betei­li­gung an der Ermor­dung jenes ver­gleich­wei­se „libe­ra­len“ Zaren hin­ge­rich­tet wurde.

Es gibt wenig Anlass zur Hoff­nung, dass sich seit­her Wesent­li­ches geän­dert haben soll­te. Bis heu­te ist Russ­land ein gesetz­lo­ses Land. Oppo­si­tio­nel­le kön­nen mit­ten am Tag auf offe­ner Stra­ße eben­so hin­ge­rich­tet wer­den, wie ver­wöhn­te Olig­ar­chen­kin­der in St. Peters­burg ihre Auto­rennen auf beleb­ten Haupt­ver­kehrs­stra­ßen ohne jeg­li­che Rück­sicht auf den Tod Unbe­tei­lig­ter aus­to­ben können.

Es gibt Schlach­ten, die des­we­gen berühmt und im kol­lek­ti­ven Gedächt­nis erhal­ten geblie­ben sind, weil eine Ord­nung sich gegen­über dem expan­si­ven Vor­drin­gen einer ande­ren Ord­nung erfolg­reich behaup­ten und dadurch gewähr­leis­ten konn­te, dass min­des­tens zwei unter­schied­li­che Ord­nun­gen neben­ein­an­der gleich­zei­tig, wenn auch in unter­schied­li­chen Räu­men exis­tie­ren kön­nen. Das eine wur­de vom ande­ren durch eine zwar durch­läs­si­ge aber erfahr­ba­re Gren­ze getrennt, ein Aspekt, den es heu­te gegen­über den Ideo­lo­gen einer all­um­fas­sen­den Welt­in­nen­po­li­tik zu beto­nen gilt. Der ursprüng­li­che Sinn von Gesetz stammt nicht aus einem mora­li­schen, son­dern räum­li­chen Kon­text. Eine auf dem Land gezo­ge­ne Fur­che trennt einen gesetz­lo­sen von einem gesetz­ten Raum und schützt dadurch letz­te­ren vor der Gewalt, die im ande­ren vorherrscht.


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