Förmliche Programmbeschwerde nach §21 ZDF-Satzung vom 11.12.20215
im ZDF heute journal am 01.09.2024 äußerte die Chefredakteurin Frau Bettina Schausten wörtlich folgendes:
„Am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen. Deutschland überzog die ganze Welt mit Leid und Tod, ermordete sechs Millionen Juden. Am 1. September 2024 auf den Tag 85 Jahre danach wird im deutschen Bundesland Thüringen eine Partei stärkste politische Kraft, die laut Verfassungsschutz erwiesen rechtsextremistisch ist, mit einem Kandidaten an der Spitze, der wie ein Faschist redet und auch so genannt werden darf.“
Es wurden bereits Strafanzeigen gegen Frau Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch gestellt.
Was ist an dieser Aussage zu bemängeln:
1. Im Unterschied zum Dritten Reich ist die Bundesrepublik nach Art. 20 GG ein föderaler Bundesstaat. Thüringen ist ein Bundesland. Selbst wenn die Thüringer AfD die Absicht hätte, Polen militärisch anzugreifen: über den Einsatz der Bundeswehr entscheidet der Bundestag und nicht der Landtag in Thüringen.
2. Mir sind keine schriftlichen Belege oder irgendwelche Aussagen im AfD Kontext bekannt, die darauf hinweisen, dass ein Kriegseinsatz gegen ein Nachbarland geplant sein soll. Beim beklagenswerten Zustand der Bundeswehr wären solche Planungen rein militärisch gesehen auch völlig absurd. Frau Schausten hat in ihrer Aussage keine belastbaren Belege für ihre Analogiebildung zwischen der AfD Thüringen und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges angeführt. Sie stützt ihre Aussagen auf Bewertungen des Verfassungsschutzes.
3. Der Verfassungsschutz ist wie das RKI eine Behörde und damit weisungsabhängig. Sie dient der Exekutive. Wer sich mit den RKI-Files beschäftigt hat, konnte nachlesen, zu welchen Verzerrungen der Wirklichkeit ein solches Dienstverhältnis führen kann. Aussagen einer weisungsabhängigen Behörde sind deshalb grundsätzlich skeptisch zu bewerten, dies umso mehr, als der ehemalige Präsident, Hans-Georg Maaßen, entlassen wurde, weil er eine Propagandalüge der Ex-Kanzlerin („Hetzjagden von Chemnitz“) nicht mitgespielt, sondern als korrekter Beamter als solche dargestellt hat.
4. Über die Frage, welche Parteien sich an der politischen Willensbildung beteiligen, entscheiden in Deutschland weder selbst ernannte Demokratieretter, abhängige Behörden und schon gar nicht irgendwelche Journalisten, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
5. Der Versuch von Frau Schausten, über das Datum 1. September eine Analogie zwischen dem Beginn des Zweiten Weltkrieges mit geschätzten 60 – 80 Millionen Toten, dem Abwurf der ersten Atombomben, der industriellen Vernichtung der Juden in Europa, der Verwüstung ganzer Länder und der AfD in Thüringen herzustellen, stellt eine derart krasse Geschichtsfälschung und Verharmlosung des Nationalsozialismus dar, dass man entweder am Verstand von Frau Schausten berechtigte Zweifel anmelden muss oder ihre Aussagen als Demagogie auf dem Niveau von Joseph Goebbels zu werten sind. Tiefer kann ein Journalist in Deutschland nicht sinken. Beide Möglichkeiten disqualifizieren Frau Schausten in einer Art und Weise, die keinen weiteren Verbleib auf der Position der Chefredakteurin einer öffentlich-rechtlichen Anstalt dulden.
Die Diffamierung des politischen Gegners hat demokratiegefährdende Ausmaße angenommen. Sie wird hauptsächlich von den Kräften betrieben, die in den letzten Jahren beispiellos versagt haben. Ich darf Sie daher freundlich bitten, das Notwendige zu veranlassen, um wieder zu politisch-sachlichen Auseinandersetzungen zurück zu finden.
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