Kürzlich fand eine Veranstaltung namens “Integrationsgipfel” statt. In Deutschland, März 2021. Thema: Integration von Migranten in deutsche Gesellschaft und Kultur. Die deutsche Bundeskanzlerin hat, vom Gipfel her, einheimische Deutsche zu Offenheit und Toleranz gegenüber migrantischen Mitbürgern aufgerufen. Sie hat für Zusammenhalt und Zivilgesellschaft plädiert; gegen Hass und Gewalt. Aus dem Nebeneinander müsse ein Miteinander werden - das erinnert an den Stuhlkreis, in der Kita.
Und eins fällt auf. Der Sache nach geht es um zwei soziale Gruppen. Ankömmlinge, Einheimische. Der Aufruf zum wohligen Miteinander jedoch richtet sich - nur - an die Einheimischen.
Warum wird nicht auch den Ankömmlingen, sogenannten Flüchtlingen - naseweis ausweichend: “Geflüchteten” - , Offenheit und Toleranz anempfohlen?
Es sind, zunächst einmal, durchaus nicht Flüchtlinge, die hierher kommen. Es sind, nach Asylgesetz § 3, schlicht Ausländer. Diese können die “Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft” - und damit das Asyl - mit Verweis auf fünf definierte Arten der Verfolgung beantragen. Asylrecht ist Antragsrecht, mehr nicht.
Das vom deutschen - vom zeremonial erkenntnislosen “Gedenken” an jüngere deutsche Geschichte belasteten - “Flüchtlings”-Idealismus so unermüdlich wie realitätsfern beschworene “Recht auf Asyl” gibt es nicht. Und das theatralisch dargebotene “Kirchen-Asyl” mag “christlich” sein, was immer das sein soll: jedenfalls ist es grundgesetzwidrig.
Man richte den Blick vom Stuhlkreis-Gipfel doch einmal nach Dänemark. Zur dänisch gipfellosen, erfrischend pragmatischen, down-to-earth Bewältigung der Migration. Will jemand behaupten, dass DK ein undemokratisches Land ist?
Deutsche Stuhlkreis-Appelle und Gipfel-Worte werden verhallen, solange nicht die Ankömmlinge auf ihre nun einsetzende Grundgesetz-Bindung, inbesonders an Art. 3 - “Gleichberechtigung von Frau und Mann” - nüchtern, verpflichtend, eindringlich hingewiesen werden.
Deutlich so schon an der deutschen Grenze! Wo, unbestreitbar sachgemäß, auch das gesamte Antrags/Aufnahme/Abweisungsverfahren abgewickelt werden muss.
Es ist an der Zeit, eben die - wohlfeil gescholtene - “Bürokratie”, die Antragsdimension des Asylverfahrens, zu verdeutlichen. Asyl! Übersetzt: Freiheit von Beraubung, oder Bedrohung, des Lebens. Diese Wirklichkeit wird weithin nicht zur Kenntnis genommen. Von Politik und Medien nicht. Von wohlmeinenden “Flüchtlings”-Hilfstruppen nicht. Von Migranten schon gar nicht. Nach wie vor, und primär, geht es - wenn man, etwa als kühne “Kapitänin” und Retterin aus angeblicher “Seenot”, Recht und Ordnung zu achten sich herablassen würde - um nachzuweisende lebensbedrohliche Verfolgung. Das ist alles.
Die vielbeschworene “Mitmenschlichkkeit” muss demokratisch begründet sein. Idealische deutsche Männer, keine “Nazis”, sind unter der Flagge “deutschen Menschentums” in Polen und Russland eingefallen.
Wozu denn haben wir das Grundgesetz? Die GG-Bindung hat strikte Priorität. Gegenüber jeder Form locker feiernder, ahnungslos naiver, kläglich ahistorischer, lächerlich kniefälliger “Buntheit” und “Vielfalt”. Und gegenüber allen mitgebrachten, meist als sakrosankt “religiös” vorgeführten Schriften, Sitten und Gebräuchen. Religion? Nichts als ein - hochfragwürdiges und, Gott sei Dank, veränderbares - Kulturprodukt.
Wenige Tage vor dem Stuhlkreisgipfel hat ein deutsches Gericht einen Migranten zu sieben Jahren Haft verurteilt - wegen Vergewaltigung. Schreckliche Untaten dieser Art, begangen von Migranten, sind nicht selten. Nun aber die verquere Logik des deutschen Flüchtlingsidealismus, vorgebracht bereits Silvester 2015/16, Domplatte Köln: auch einheimische deutsche Männer sind ja Vergewaltiger.
Richtig. Falsch dagegen: die aus dieser Erkenntnis folgende, häufig “statistisch” abgesicherte Relativierung und Verharmlosung migrantischer Gewalttaten.
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